AGBs

 

Geltung

1.Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin Kerstin Blaszczyk (Vie Photography) durchgeführten Aufträge und Leistungen.

2.Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. des

Angebotes der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.


3.Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen 3 Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine

Gültigkeit; es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.


4.Die AGBs gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen für jeweilige Geschäftsbeziehung getroffen werden.


Auftragsproduktion

1.Sofern während der Geschäftsbeziehung Kostenvoranschläge erstellt werden, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Fotografin

anzuzeigen; wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 20 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.


2.Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.


3.Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt. Es wird an dieser Stelle eine sogenannte Vorauswahl erstellt, aus der sich der Kunde seine finale Bildauswahl erstellen und der Fotografin anschließend erkennbar mitteilt.


4.Sind der Fotografin innerhalb von zwei Woche nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


Überlassenes Bildmaterial (Digital)

1.Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.


2.Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der von Vie Photography gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Ein Verstoß des Urheberrechts des Fotografen wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht.


3.Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die nach Absprache mit der Fotografin gegebenenfalls extra zu vergüten sind, da in dem vorab vereinbarten Honor/ der vereinbarten Grundpauschale lediglich der gängige Bearbeitungsstil der Fotografin inkludiert ist.


4.Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin. Selbst in dem Fall, in dem das entsprechende Honorar für das Bildmaterial geleistet wurde und die Geschäftsbeziehung/ der Auftrag als beendet anzusehen ist, bleibt das Bildmaterial Eigentum der Fotografin.


5.Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu Privaten Zwecken der Sichtung, zum Bilddruck für beispielsweise Abzüge oder jegliche andere Print-Verarbeitungen weitergeben.


6.Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder den Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.


Nutzungsrechte

1.Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur

Verwendung für private Zwecke.

Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.


2.Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

3.Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die

Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im

Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial zur Verfügung gestellt worden ist.


4.Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Das gilt insbesondere für:

eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem.

Ziff.III 5. AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um inter-

ne elektronische Archive des Kunden handelt),

die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.


5.Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes

sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin und dann nur bei Kennzeichnung der Veränderung gestattet. Sollte der Kunde das Bildmaterial verändern und öffentlich (sei es auch auf dem eigenen privaten Profil jeglicher sozialer Netzwerke) verbreiten, wird dies in jedem Fall strafrechtlich verfolgt.

6.Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des der Fotofrafin vorgegebenen

Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.


7.Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.


Haftung

1.Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte; es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische

Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,

Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2.Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.


Vergütung

1.Es gilt das vereinbarte Honorar.

2.Mit dem vereinbarten Honorar wird die Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.


3.Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.


4.Der Honoraranspruch ist bei der Aufnahme Bar fällig. Wird eine Produktion

in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung

fällig. Die Fotografin ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5.Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens

EURO 50,00 an. Es sei denn es ist anders vereinbart

6.Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

7.Kann der Kunde den vereinbarten Fototermin nicht wahrnehmen, ist dies vom Kunden frühestmöglich, jedoch mindestens 48 Stunden vorher der Fotografin mitzuteilen. Wird ein Termin ohne schwerwiegenden Grund kurzfristig abgesagt oder erscheint der Kunde ohne Mitteilung an den Fotografin einfach nicht zum vereinbarten Termin, ist die Fotografin dazu berechtigt eine Ausfallgebühr für den entstandenen Schaden zu berechnen.


Rückgabe des Bildmaterials

1.Rückgabe digitaler Bildmaterialien ist grundsätzlich nicht möglich außer es wird mit der Fotografin eine andere Vereinbarung getroffen.

Allerdings trägt der Kunde sämtliche von der Fotografin entstandenen Kosten im Falle einer abweichenden Vereinbarung.


2.Die Fotografin haftet nicht für den Bestand und/oder

die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.


Vertragsstrafe

1.Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung,

Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des mindestens fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.


2.Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 500€ auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.


3.Bei nicht erscheinen eines gebuchten Termins oder rechtzeitiger Absage ( mindestens 48 Stunden vorher, ausgenommen Krankheitsfall oder Sterbefall) oder im Falle, dass der Termin nicht nachgeholt wird, fällt eine Pauschale von mindestens 75% des vereinbarten Mindesthonorars an.


Das selbe gilt auch für Termineintragungen bezüglich Neugeborenenshootings. Bei nicht Durchführung eines Termins, trotz vorheriger verbindlicher Reservierung, fällt eine Ausfallpauschale von mind. 50% an (ausgenommen Sterbefall des Säuglings/ oder Krankheit. Ein Nachweis ist im Zeweifelsfall zu erbringen. Sollten sich die Auftraggeber trotz vorheriger Festlegung eines Zeit Intervalls, in dem das Neugeborenenshooting hätte stattfinden sollen nicht wie vereinbart melden, gilt dies ebenfalls.


Allgemeines

1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.


2.Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform.


3.Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGBs berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame

Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz der Fotografin.

Schlussbestimmungen


Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 66701 Beckingen


Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden ,so sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam.

Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Mit der Buchung eines Termines stimmen Sie meinen AGB zu.


Stand: 01.09.2023


Share by: